Arzthaftungsrecht
Leiden Patienten auch nach einer erfolgten Behandlung weiter unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen, stellt sich vielfach die Frage nach einem möglichen Behandlungsfehler. Weil die medizinischen Sachverhalte aber oft nur schwer zu verstehen sind und die Patienten keinen Einblick in die Behandlungsunterlagen erhalten, entsteht schnell ein Gefühl von Hilflosigkeit.
Wir helfen Ihnen vertrauensvoll, herauszufinden, ob möglicherweise tatsächlich eine Behandlung oder Aufklärung fehlerhaft durchgeführt wurde bzw. unterblieben ist.
Wir beraten Sie ebenfalls bezüglich der Vor- und Nachteile möglicher strafrechtlicher Schritte. Denn nicht immer ist eine mögliche Strafanzeige auch sinnvoll in Bezug auf die Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Ist das Vorliegen eines Behandlungsfehlers hinreichend wahrscheinlich, setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Dabei sind Behandlungsfehler gar nicht so selten. Die Krankenkassen haben im Jahr 2015 mehr Behandlungsfehler festgestellt als im Jahr zuvor. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Kassen (MDS) stellte aktuelle Zahlen vor, wonach die Gutachter 14.828 Vorwürfen nachgingen. In 4064 Fällen bestätigten sie den Verdacht des Patienten. Das ist immerhin knapp jeder vierte der angezeigten Fälle.
Medizinhaftpflichtschäden ergeben sich nicht nur auf dem naheliegenden Gebiet der Chirurgie, sondern in sämtlichen medizinischen Fachbereichen (Gynäkologie, Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Orthopädie und viele mehr). Immer mehr nehmen aber auch Fälle zu, die sich aus Hygienefragen und krankenhausbezogenen Infektionen (Lungenentzündung, Blutvergiftung etc.) ergeben.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir betroffene Mediziner bzw. die Trägereinrichtungen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen aus Behandlungsverträgen.